Alle Informationen zum Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG), zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 und zu den neuen Pflichten fuer Arbeitgeber ab Juni 2026.
Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) regelt seit Juli 2017 die Transparenz von Entgeltstrukturen in Deutschland. Es soll die Durchsetzung des Grundsatzes der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Maennern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit foerdern. Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970, die bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, stehen fuer Arbeitgeber aller Groessen deutlich erweiterte Pflichten bevor.
Das am 6. Juli 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Foerderung der Transparenz von Entgeltstrukturen basiert auf Artikel 157 AEUV und der Richtlinie 2006/54/EG. Es umfasst drei zentrale Instrumente:
Eine ausfuehrliche Darstellung aller Paragraphen und Pflichten finden Sie im Leitfaden zum Entgelttransparenzgesetz.
Die Richtlinie (EU) 2023/970 vom 10. Mai 2023 verschaerft die Anforderungen an Gehaltstransparenz erheblich. Deutschland muss das bestehende EntgTranspG bis zum 7. Juni 2026 an die neuen EU-Vorgaben anpassen. Die wichtigsten Aenderungen im Vergleich:
| Bereich | EntgTranspG (aktuell) | Nach Umsetzung der Richtlinie 2026 |
|---|---|---|
| Auskunftsanspruch | Ab 200 Beschaeftigte | Alle Beschaeftigten, unabhaengig von der Unternehmensgroesse |
| Berichtspflicht | Ab 500 Beschaeftigte (Lagebericht) | Ab 100 Beschaeftigte (verpflichtend, abgestuft) |
| Stellenanzeigen | Keine Pflicht zur Gehaltsangabe | Entgeltangabe oder -spanne verpflichtend vor Bewerbungsgespraech (Art. 5 Richtlinie) |
| Sanktionen | Beweislastumkehr nach § 22 AGG | Wirksame Geldbussen und vollstaendiger Schadensersatz (Art. 23 Richtlinie) |
| Entgeltbewertung | Keine spezifische Schwelle | Gemeinsame Entgeltbewertung bei Gender Pay Gap ab 5 % (Art. 10 Richtlinie) |
| Gehaltshistorie | Keine Regelung | Verbot der Frage nach vorheriger Verguetung (Art. 5 Abs. 2 Richtlinie) |
Zur vertieften Analyse lesen Sie: Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Deutschland 2026.
Die EU-Richtlinie sieht ein abgestuftes Inkrafttreten der Berichtspflichten vor. Fuer Personalverantwortliche und Compliance-Beauftragte sind folgende Fristen relevant:
| Frist | Pflicht | Betroffene Unternehmen |
|---|---|---|
| 7. Juni 2026 | Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht | Gesetzgeber (Bundestag / Bundesrat) |
| Ab Inkrafttreten | Gehaltsangabe in Stellenausschreibungen | Alle Arbeitgeber |
| Ab Inkrafttreten | Erweiterter Auskunftsanspruch | Alle Beschaeftigten |
| 7. Juni 2027 | Erster Entgeltbericht | Ab 250 Beschaeftigte (jaehrlich) |
| 7. Juni 2031 | Erster Entgeltbericht | Ab 100 Beschaeftigte (alle 3 Jahre) |
Ein mittelstaendisches Unternehmen mit 280 Beschaeftigten muss beispielsweise ab Juni 2027 jaehrlich einen Entgeltbericht veroeffentlichen, der aufgeschluesselt nach Geschlecht das durchschnittliche Entgeltniveau und den Gender Pay Gap nach Beschaeftigtenkategorien darstellt.
Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) lag der unbereinigte Gender Pay Gap in Deutschland zuletzt bei rund 16 Prozent. Der bereinigte Gender Pay Gap — bei dem Unterschiede in Beruf, Branche, Qualifikation und Arbeitszeit herausgerechnet werden — betrug rund 6 Prozent. Detaillierte Daten, regionale Unterschiede und den EU-Vergleich finden Sie in der Statistik zum Gender Pay Gap in Deutschland.
Das aktuelle EntgTranspG setzt primaer auf die Beweislastumkehr nach § 22 AGG: Erteilt ein Arbeitgeber keine oder eine unzureichende Auskunft, traegt er im Streitfall die Beweislast dafuer, dass kein Verstoss gegen das Entgeltgleichheitsgebot vorliegt. Die EU-Richtlinie geht deutlich weiter und verpflichtet die Mitgliedstaaten zu wirksamen, verhaeltnismaessigen und abschreckenden Sanktionen — einschliesslich Geldbussen und vollstaendigem Schadensersatz fuer Betroffene.
Alle Paragraphen und Pflichten des Entgelttransparenzgesetzes
EU-Richtlinie 2026Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/970 — Analyse und Zeitplan
Gehaltsangabe in StellenanzeigenPflicht zur Entgeltangabe ab 2026 — Anforderungen und Beispiele
Gender Pay Gap StatistikAktuelle Daten von Destatis, regionale Unterschiede und EU-Vergleich
BeweislastumkehrKonsequenzen fuer Arbeitgeber bei Verstoessen gegen das Entgeltgleichheitsgebot
Entgeltanalyse-MethodenPruefverfahren, Tools und Methoden zur Analyse der Entgeltgleichheit
Alles zum Entgelttransparenzgesetz: Auskunftsanspruch, Pruefverfahren, Berichtspflicht und praktische Umsetzung fuer Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Beweislastumkehr bei Entgeltdiskriminierung: Unterschiede zwischen AGG § 22 und Art. 18 Richtlinie 2023/970, BAG-Urteile 8 AZR 488/19 und 8 AZR 450/21, Entschaedigung und Handlungsempfehlungen fuer Arbeitgeber.
Gender Pay Gap Deutschland 2025: unbereinigt 16%, bereinigt 6% (Destatis). Ursachen, regionale Unterschiede, EU-Vergleich und Massnahmen nach EntgTranspG.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verschaerft die Regeln fuer Gehaltstransparenz erheblich. Neue Pflichten, Fristen und Auswirkungen fuer deutsche Unternehmen.
Seit dem 7. Juni 2026: Gehaltsangabe in Stellenanzeigen Pflicht. Art. 5 EU-Richtlinie 2023/970: Gehaltsspanne, Verbot der Gehaltshistorie-Frage und Sanktionen — für alle Unternehmensgrößen.
Entgeltbericht Pflicht ab 100 Beschaeftigte: Vier Stufen, Fristen 2027/2031, Pflichtinhalte nach Art. 9 EU-Richtlinie 2023/970. Praxisleitfaden fuer HR.
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Das Gesetz zur Foerderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (EntgTranspG) vom 30. Juni 2017 soll die Durchsetzung des Gebots des gleichen Entgelts fuer Frauen und Maenner bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gewaehrleisten. Es beruht auf Artikel 157 AEUV und der Richtlinie 2006/54/EG. Das Gesetz fuehrt einen individuellen Auskunftsanspruch, ein betriebliches Pruefverfahren und eine Berichtspflicht ueber Gleichstellung und Entgeltgleichheit ein. Arbeitgeber sind verpflichtet, Entgeltregelungen nicht-diskriminierend zu gestalten.
Der individuelle Auskunftsanspruch nach Paragraf 10 EntgTranspG steht Beschaeftigten in Betrieben oder Dienststellen mit in der Regel mehr als 200 Beschaeftigten bei demselben Arbeitgeber zu. Abgefragt werden koennen das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt einer Vergleichsgruppe des jeweils anderen Geschlechts mit gleicher oder gleichwertiger Taetigkeit sowie bis zu zwei einzelne Entgeltbestandteile. Die Vergleichsgruppe muss mindestens sechs Personen umfassen, um die Auskunft tatsaechlich zu erhalten.
Die Richtlinie (EU) 2023/970 vom 10. Mai 2023 verschaerft die Vorgaben erheblich und muss bis spaetestens 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Zu den neuen Pflichten gehoeren: verpflichtende Entgeltangabe in Stellenausschreibungen, Verbot der Frage nach vorheriger Verguetung, individueller Auskunftsanspruch fuer alle Beschaeftigten unabhaengig von der Unternehmensgroesse, Berichtspflicht bereits ab 100 Beschaeftigten (abgestuft), und verpflichtende gemeinsame Entgeltbewertung bei einem Gender Pay Gap ab 5 Prozent. Die nationale Umsetzung liegt bei der Bundesregierung in Vorbereitung.
Das aktuelle EntgTranspG sieht primaer eine Beweislastumkehr nach Paragraf 22 AGG vor: Arbeitgeber, die keine Auskunft oder eine unzureichende erteilen, tragen im Klagefall das Risiko. Die EU-Richtlinie 2023/970 verlangt von den Mitgliedstaaten ausdruecklich wirksame, verhaeltnismaessige und abschreckende Sanktionen, einschliesslich Geldbussen, und schafft einen klaren Rechtsrahmen fuer Schadensersatzansprueche (einschliesslich entgangener Verguetung, verpassten Karrierechancen und immateriellem Schaden). Die deutschen Umsetzungsregelungen werden den Sanktionsrahmen konkretisieren.
Paragraf 17 EntgTranspG fordert Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschaeftigten auf, regelmaessig mithilfe betrieblicher Pruefverfahren ihre Entgeltregelungen und die jeweils gezahlten Entgelte auf die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots zu ueberpruefen. Das Verfahren umfasst eine Bestandsaufnahme, eine Analyse (zum Beispiel nach dem eg-check-Instrument oder Logib-D) und einen Ergebnisbericht. Ergebnisse muessen Beschaeftigten und Betriebsrat zugaenglich gemacht werden. Ab 2026 wird durch die EU-Richtlinie eine verbindliche gemeinsame Entgeltbewertung bei festgestellten Luecken vorgeschrieben.