Entgelttransparenz Guide

Arbeitsrecht

Gehaltstransparenz und Meldepflicht für Unternehmen 2026: Entgelttransparenzgesetz aktuell

Veroeffentlicht: 21.05.2026 Lesezeit: 3 Min.

Gehaltstransparenz 2026: Was gilt aktuell?

Überblick: Pflichten nach Unternehmensgröße

UnternehmensgrößeGeltendes Recht (2026)EU-Richtlinie (ab Umsetzung)
< 100 MAKein Auskunftsrecht (kein BR/TV)Gehaltsangabe Stellenanzeige
100–249 MAAuskunftsrecht (über BR oder direkt)+ Entgeltbericht alle 3 Jahre
250–499 MAAuskunft + Berichtspflicht (§ 21 EntgTranspG)+ Entgeltbericht jährlich
≥ 500 MA (tarifgeb.)Auskunft + Bericht alle 5 Jahre+ verschärfte Berichtspflichten

Deutschland steht 2026 vor einem Transformationsjahr in Sachen Gehaltstransparenz. Das bisherige Entgelttransparenzgesetz von 2017 mit seinen eher schwachen Auskunftsrechten wird durch die EU-Richtlinie 2023/970 grundlegend verschärft — sofern der deutsche Gesetzgeber die Umsetzungsfrist nicht weiter überschreitet.

Das Entgelttransparenzgesetz 2017: Was gilt aktuell noch

Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) trat am 6. Juli 2017 in Kraft. Es enthält zwei Kernelemente:

Auskunftsanspruch (§§ 10-16 EntgTranspG)

Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitenden haben das Recht zu fragen, wie hoch das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt (Median) von mindestens 6 Beschäftigten des anderen Geschlechts in einer vergleichbaren Tätigkeit ist. Die Antwort muss innerhalb von 3 Monaten erteilt werden. Der Auskunftsanspruch kann nur einmal pro Jahr geltend gemacht werden.

Berichtspflicht (§§ 21-25 EntgTranspG)

Privatwirtschaftliche Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, die tarifgebunden sind, müssen alle 5 Jahre einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit erstellen. Dieser Bericht ist dem Betriebsrat zu übermitteln.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970: Was sich ändert

Die EU-Richtlinie 2023/970 musste bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Deutschland hinkt der Umsetzung hinterher — ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums wird für den Sommer 2026 erwartet.

1. Gehaltsangabe in Stellenanzeigen (Pflicht ab Umsetzung)

Arbeitgeber müssen künftig in Stellenausschreibungen ein Mindestgehalt oder eine Gehaltsspanne angeben. Allgemeine Formulierungen wie "attraktives Gehalt" sind dann nicht mehr ausreichend. Bei Tarifbindung genügt der Verweis auf den anwendbaren Tarifvertrag.

2. Entgeltberichte für Unternehmen ab 100 Beschäftigte

Der Schwellenwert für die Berichtspflicht sinkt drastisch:

3. Verschärfter Auskunftsanspruch ohne Schwellenwert

Ab der nationalen Umsetzung haben alle Beschäftigten — unabhängig von der Betriebsgröße — das Recht auf Auskunft über ihre individuelle Entgelthöhe und die Entgeltspanne vergleichbarer Tätigkeiten.

4. Beweislastumkehr und Sanktionen

Bei einer Klage wegen Entgeltdiskriminierung wird vermutet, dass eine Verletzung vorliegt, wenn der Arbeitgeber seiner Transparenzpflicht nicht nachgekommen ist. Der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass keine Diskriminierung stattgefunden hat.

Was müssen Unternehmen jetzt tun?

  1. Entgeltstrukturen analysieren: Interne Entgeltlückenanalyse nach Geschlecht und Beschäftigungskategorie
  2. Stellenanzeigen vorbereiten: Prozesse für Gehaltsangaben in Stellenanzeigen definieren
  3. Betriebsrat einbinden: Frühzeitige Einbindung vermeidet Konflikte bei der Ausgestaltung der Auskunftsprozesse
  4. HR-Systeme aktualisieren: Datenqualität der Entgeltdaten sicherstellen
  5. Schulungen für HR und Führungskräfte: Sensibilisierung für die neuen Auskunftsrechte

Häufig gestellte Fragen

Was regelt das Entgelttransparenzgesetz in Deutschland?

Auskunftsrecht für Beschäftigte in Betrieben ab 200 MA über das Medianentgelt vergleichbarer Tätigkeiten. Berichtspflicht für Unternehmen ab 500 MA alle 5 Jahre.

Welche neuen Pflichten bringt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie?

Gehaltsangabe in Stellenanzeigen, Entgeltberichte ab 100 MA, Auskunftsanspruch für alle Beschäftigten, Beweislastumkehr bei Klagen.

Ab wann gilt die EU-Richtlinie in Deutschland?

Umsetzungsfrist war 7. Juni 2026. Der Gesetzgeber ist im Verzug (Stand April 2026). Referentenentwurf für Sommer 2026 erwartet.

Was muss in Stellenanzeigen zur Gehaltstransparenz angegeben werden?

Ein Mindestgehalt oder eine Gehaltsspanne. Bei Tarifbindung genügt der Verweis auf den Tarifvertrag.

Was passiert bei Verweigerung der Auskunft?

Zwang durch Arbeitsgericht möglich. Beweislastumkehr zugunsten der klagenden Person nach EU-Umsetzung.

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)