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Gesetz

Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG): Der vollstaendige Leitfaden 2026

Veroeffentlicht: 2026-03-27 Lesezeit: 3 Min.
Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG): Der vollstaendige Leitfaden 2026

Das Entgelttransparenzgesetz: Mehr als nur ein Auskunftsrecht

Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) trat am 6. Juli 2017 in Kraft und verfolgt ein klares Ziel: gleiche Bezahlung fuer gleiche oder gleichwertige Arbeit, unabhaengig vom Geschlecht. Was damals als zaghafter erster Schritt begann, gewinnt durch die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 massiv an Bedeutung.

Denn die EU-Richtlinie, die bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, wird das deutsche Gesetz erheblich verschaerfen. Wer sich jetzt schon mit dem bestehenden EntgTranspG vertraut macht, hat einen Vorsprung.

Die drei Saeulen des EntgTranspG

1. Individueller Auskunftsanspruch

Jeder Beschaeftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitenden hat das Recht zu erfahren, nach welchen Kriterien und nach welchen Verfahren das Entgelt festgelegt wird. Konkret koennen Sie erfragen: Der Auskunftsanspruch richtet sich an den Betriebsrat, sofern vorhanden. In Betrieben ohne Betriebsrat direkt an den Arbeitgeber.

2. Betriebliche Pruefverfahren

Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschaeftigten werden aufgefordert (nicht verpflichtet!), betriebliche Pruefverfahren zur Entgeltgleichheit durchzufuehren. Diese umfassen:
  1. Bestandsaufnahme der Entgeltstrukturen
  2. Vergleich der Entgelte nach Geschlecht
  3. Identifikation von Ungleichheiten
  4. Erarbeitung von Massnahmen zur Beseitigung
  5. Dokumentation der Ergebnisse

3. Berichtspflicht

Unternehmen mit mehr als 500 Beschaeftigten, die lageberichtspflichtig sind, muessen regelmaessig ueber den Stand der Entgeltgleichheit berichten. Der Bericht muss Angaben enthalten zu:

Staerken und Schwaechen des aktuellen Gesetzes

AspektStaerkeSchwaeche
AuskunftsanspruchErstmals individuelles RechtGilt erst ab 200 Beschaeftigten
PruefverfahrenStrukturierter ProzessNur freiwillig, keine Pflicht
BerichtspflichtTransparenz durch DatenKeine Sanktionen bei Nicht-Erfuellung
AnwendungsbereichAlle BranchenSchwellenwerte schliessen KMU aus

Was aendert sich durch die EU-Richtlinie?

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird das deutsche Gesetz grundlegend veraendern. Zentrale Neuerungen: Die Umsetzung muss bis zum 7. Juni 2026 erfolgen. Unternehmen sollten sich jetzt vorbereiten.

Praktische Tipps fuer Arbeitgeber

  1. Analysieren Sie Ihre Entgeltstrukturen proaktiv — warten Sie nicht auf Auskunftsanfragen
  2. Fuehren Sie ein betriebliches Pruefverfahren durch, auch wenn es freiwillig ist
  3. Bereiten Sie sich auf die strengeren Anforderungen der EU-Richtlinie vor
  4. Schulen Sie Ihre HR-Abteilung zu Entgelttransparenz
  5. Nutzen Sie die Berechnung der Lohnluecke als Analyseinstrument

Praktische Tipps fuer Arbeitnehmer

Details zur EU-Richtlinie: Entgelttransparenzrichtlinie. Zur Berechnung der Lohnluecke: Lohnluecke berechnen.

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer hat einen Auskunftsanspruch nach dem EntgTranspG?

Alle Beschaeftigten in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitenden haben einen individuellen Auskunftsanspruch. Sie koennen das Vergleichsentgelt des anderen Geschlechts fuer gleiche oder gleichwertige Taetigkeit erfragen.

Muessen Arbeitgeber das Gehalt in Stellenausschreibungen nennen?

Nach dem aktuellen deutschen EntgTranspG besteht noch keine solche Pflicht. Die EU-Richtlinie 2023/970, die bis Juni 2026 umgesetzt werden muss, sieht jedoch vor, dass Bewerber vor dem Vorstellungsgespraech ueber die Gehaltsspanne informiert werden muessen.

Gibt es Strafen fuer Unternehmen, die das Gesetz nicht einhalten?

Das aktuelle EntgTranspG sieht keine direkten Bussgelder vor. Die EU-Richtlinie wird jedoch Sanktionen einfuehren, die wirksam und abschreckend sein muessen. Details stehen nach der Umsetzung fest.