Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG): Der vollstaendige Leitfaden 2026
Das Entgelttransparenzgesetz: Mehr als nur ein Auskunftsrecht
Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) trat am 6. Juli 2017 in Kraft und verfolgt ein klares Ziel: gleiche Bezahlung fuer gleiche oder gleichwertige Arbeit, unabhaengig vom Geschlecht. Was damals als zaghafter erster Schritt begann, gewinnt durch die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 massiv an Bedeutung.Denn die EU-Richtlinie, die bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, wird das deutsche Gesetz erheblich verschaerfen. Wer sich jetzt schon mit dem bestehenden EntgTranspG vertraut macht, hat einen Vorsprung.
Die drei Saeulen des EntgTranspG
1. Individueller Auskunftsanspruch
Jeder Beschaeftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitenden hat das Recht zu erfahren, nach welchen Kriterien und nach welchen Verfahren das Entgelt festgelegt wird. Konkret koennen Sie erfragen:- Das Vergleichsentgelt fuer eine gleiche oder gleichwertige Taetigkeit des anderen Geschlechts (Median)
- Bis zu zwei einzelne Entgeltbestandteile (z.B. Grundgehalt und Bonus)
- Die Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung
2. Betriebliche Pruefverfahren
Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschaeftigten werden aufgefordert (nicht verpflichtet!), betriebliche Pruefverfahren zur Entgeltgleichheit durchzufuehren. Diese umfassen:- Bestandsaufnahme der Entgeltstrukturen
- Vergleich der Entgelte nach Geschlecht
- Identifikation von Ungleichheiten
- Erarbeitung von Massnahmen zur Beseitigung
- Dokumentation der Ergebnisse
3. Berichtspflicht
Unternehmen mit mehr als 500 Beschaeftigten, die lageberichtspflichtig sind, muessen regelmaessig ueber den Stand der Entgeltgleichheit berichten. Der Bericht muss Angaben enthalten zu:- Massnahmen zur Foerderung der Gleichstellung
- Massnahmen zur Herstellung der Entgeltgleichheit
- Durchschnittliche Gesamtzahl der Beschaeftigten nach Geschlecht
Staerken und Schwaechen des aktuellen Gesetzes
| Aspekt | Staerke | Schwaeche |
|---|---|---|
| Auskunftsanspruch | Erstmals individuelles Recht | Gilt erst ab 200 Beschaeftigten |
| Pruefverfahren | Strukturierter Prozess | Nur freiwillig, keine Pflicht |
| Berichtspflicht | Transparenz durch Daten | Keine Sanktionen bei Nicht-Erfuellung |
| Anwendungsbereich | Alle Branchen | Schwellenwerte schliessen KMU aus |
Was aendert sich durch die EU-Richtlinie?
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird das deutsche Gesetz grundlegend veraendern. Zentrale Neuerungen:- Auskunftsanspruch fuer ALLE Beschaeftigten, keine Mindestbetriebsgroesse
- Verpflichtende Entgeltberichte ab 100 Beschaeftigten (nicht mehr 500)
- Gemeinsame Entgeltbewertung bei Gender Pay Gap ueber 5 Prozent
- Beweislastumkehr bei Diskriminierungsverdacht
- Sanktionen bei Verstoessen — erstmals mit Biss
- Gehaltsangaben bereits in Stellenausschreibungen
Praktische Tipps fuer Arbeitgeber
- Analysieren Sie Ihre Entgeltstrukturen proaktiv — warten Sie nicht auf Auskunftsanfragen
- Fuehren Sie ein betriebliches Pruefverfahren durch, auch wenn es freiwillig ist
- Bereiten Sie sich auf die strengeren Anforderungen der EU-Richtlinie vor
- Schulen Sie Ihre HR-Abteilung zu Entgelttransparenz
- Nutzen Sie die Berechnung der Lohnluecke als Analyseinstrument
Praktische Tipps fuer Arbeitnehmer
- Nutzen Sie Ihren Auskunftsanspruch — er ist gesetzlich geschuetzt
- Der Arbeitgeber darf keine Nachteile wegen einer Auskunftsanfrage verhaengen
- Wenden Sie sich an den Betriebsrat fuer Unterstuetzung
- Dokumentieren Sie eventuelle Entgeltunterschiede
Haeufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer hat einen Auskunftsanspruch nach dem EntgTranspG?
Alle Beschaeftigten in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitenden haben einen individuellen Auskunftsanspruch. Sie koennen das Vergleichsentgelt des anderen Geschlechts fuer gleiche oder gleichwertige Taetigkeit erfragen.
Muessen Arbeitgeber das Gehalt in Stellenausschreibungen nennen?
Nach dem aktuellen deutschen EntgTranspG besteht noch keine solche Pflicht. Die EU-Richtlinie 2023/970, die bis Juni 2026 umgesetzt werden muss, sieht jedoch vor, dass Bewerber vor dem Vorstellungsgespraech ueber die Gehaltsspanne informiert werden muessen.
Gibt es Strafen fuer Unternehmen, die das Gesetz nicht einhalten?
Das aktuelle EntgTranspG sieht keine direkten Bussgelder vor. Die EU-Richtlinie wird jedoch Sanktionen einfuehren, die wirksam und abschreckend sein muessen. Details stehen nach der Umsetzung fest.