Praxis

Compliance-Checkliste Entgelttransparenz 2026

Veröffentlicht: 2026-03-27 Lesezeit: 4 Min.
Compliance-Checkliste Entgelttransparenz 2026

Compliance-Checkliste Entgelttransparenz 2026

Stand 27. Oktober 2026: Die Umsetzungsfrist der Richtlinie (EU) 2023/970 ist am 7. Juni 2026 abgelaufen (Art. 34), ohne dass Deutschland sie umgesetzt hat. Nach der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7026, hib 587/2026) bereitet das BMBFSFJ einen Gesetzentwurf vor; ein veröffentlichter Referentenentwurf lag bei Redaktionsschluss nicht vor. Bis zum Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes gilt das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) unverändert.
Kurzantwort: Diese Checkliste strukturiert die Vorbereitung auf beide Rechtslagen — das heute geltende EntgTranspG und die künftigen Pflichten aus der Richtlinie (Berichtspflicht ab 100 Beschäftigten je nach Größe ab 7. Juni 2027 oder 2031, Auskunftsrecht ohne Schwelle, gemeinsame Entgeltbewertung bei Lücken ab 5 %). Wer mit der Datenbasis jetzt beginnt, hat bei Inkrafttreten des deutschen Gesetzes einen Vorlauf von mehreren Monaten statt null.

Warum jetzt handeln?

Die Frist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist verstrichen, ohne dass ein deutsches Umsetzungsgesetz vorliegt — das bedeutet nicht Aufschub, sondern Unsicherheit über den genauen Zeitpunkt des Inkrafttretens. Sobald das Gesetz verkündet ist, greifen die Fristen aus Art. 9 kurzfristig. Entgeltstrukturen zu analysieren und anzupassen braucht Zeit — Erfahrungswerte aus bereits transparenten Unternehmen liegen bei mehreren Monaten für einen mittelständischen Betrieb. Wer erst nach Verkündung beginnt, arbeitet unter Zeitdruck.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Schritt 1: Datenbasis schaffen

Sammeln Sie alle relevanten Daten:

Schritt 2: Analyse durchführen

Nutzen Sie die Lohnlücke berechnen Methode oder eine Entgelttransparenz-Software. Berechnen Sie:

Schritt 3: Ursachen identifizieren

Nicht jeder Gehaltsunterschied ist diskriminierend. Sachliche Gründe können sein: Alles, was sich nicht sachlich begründen lässt, muss korrigiert werden. Zeigt eine Gruppe von Arbeitnehmern einen unbereinigten Unterschied von mindestens 5 % ohne objektive Rechtfertigung, verlangt die Richtlinie nach deren Umsetzung eine gemeinsame Entgeltbewertung mit den Arbeitnehmervertretern, wenn die Lücke nicht binnen sechs Monaten beseitigt wird (Art. 10).

Schritt 4: Maßnahmen umsetzen

MaßnahmeZeitrahmenKosten
Gehaltsanpassungen1-3 MonateAbhängig von Umfang und Lohnsumme
Gehaltsbänder einführen3-6 MonateÜberwiegend interner Aufwand
Entgelttransparenz-Software implementieren2-4 MonateVariiert nach Anbieter und Unternehmensgröße
HR-Team schulen1 MonatVariiert nach Anbieter
Entgeltbericht erstellen1 MonatIntern oder mit externer Unterstützung

Schritt 5: Laufend überwachen

Entgelttransparenz ist kein Einmalprojekt. Richten Sie ein Monitoring ein:

Häufige Stolpersteine

  1. Datenchaos: Gehaltsdaten liegen in verschiedenen Systemen verstreut. Lösung: Zentrale HR-Datenbank
  2. Widerstand der Führungsebene: Transparenz wird als Kontrollverlust empfunden. Lösung: Change Management
  3. Angst der Mitarbeitenden: Sorge vor Neid und Konflikten. Lösung: Klare Kommunikation
  4. Fehlende Stellenbewertung: Ohne systematische, geschlechtsneutrale Stellenbewertung keine faire Vergleichbarkeit von Tätigkeiten

Vorbereitung statt Reaktion

Unternehmen, die ihre Entgeltdaten bereits heute auswertbar halten, vermeiden zwei Risiken: eine hektische erste Berichterstattung unter der Frist des Art. 9 und eine gemeinsame Entgeltbewertung nach Art. 10, die ohne vorbereitete Datenbasis deutlich mehr Abstimmungsaufwand mit dem Betriebsrat erfordert. Der Umbau der Entgeltstruktur selbst — etwa die Einführung von Gehaltsbändern — lässt sich zudem kaum kurzfristig vor einer gesetzlichen Frist umsetzen, sondern braucht einen mehrmonatigen Vorlauf mit Einbindung der Führungsebene und des Betriebsrats.

Weitere Informationen: Entgelttransparenzgesetz Leitfaden, Umsetzung der Richtlinie 2023/970 in Deutschland, Gender Pay Gap, Melde- und Berichtspflichten nach Unternehmensgröße.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist die Checkliste auch sinnvoll, wenn das deutsche Umsetzungsgesetz noch nicht vorliegt?

Ja. Die Datenbasis (Schritt 1-2) und die Ursachenanalyse (Schritt 3) sind unabhängig vom Gesetzgebungsverfahren sinnvoll, weil sie Zeit brauchen. Sobald das Umsetzungsgesetz verkündet ist, greifen die Fristen aus Art. 9 kurzfristig.

Müssen Arbeitgeber das Gehalt bereits heute in Stellenanzeigen angeben?

Nein, nicht pauschal. Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie verlangt eine Information über das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne, lässt aber den Kanal offen (Ausschreibung, vor dem Gespräch oder auf andere Weise) — und gilt in Deutschland erst mit dem Umsetzungsgesetz. Details: Gehaltsangabe in Stellenanzeigen.

Welche Berichtspflichten kommen auf Unternehmen zu?

Nach Art. 9 der Richtlinie berichten Arbeitgeber ab 250 Beschäftigten erstmals bis 7. Juni 2027 und danach jährlich, mit 150 bis 249 Beschäftigten erstmals bis 7. Juni 2027 und danach alle drei Jahre, mit 100 bis 149 Beschäftigten erstmals bis 7. Juni 2031. Details nach Unternehmensgröße: Melde- und Berichtspflichten 2026.

Welcher Auskunftsanspruch gilt heute schon?

Nach § 12 Abs. 1 EntgTranspG können Beschäftigte in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten Auskunft über die Kriterien der Entgeltfindung und das Vergleichsentgelt verlangen (§ 10 Abs. 1 EntgTranspG). Mehr dazu: Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz.

Wo finde ich den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens?

Der Beitrag zur Umsetzung der Richtlinie 2023/970 in Deutschland wird laufend anhand offizieller Quellen (BT-Drs. 21/7026, BMBFSFJ) aktualisiert.